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Unseren Lieferungen und Leistungen sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt und können ohne unsere schriftliche Bestätigung nicht geändert werden. Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend.
§ 1. Lieferung: Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. Auftraggebers. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, es sei denn, die Versandart ist im Vorfeld ausdrücklich vereinbart worden. Jegliche Haftung für Transportunternehmen, gleichgültig ob sie von uns beauftragt wurden oder nicht, ist ausgeschlossen. Bei verspäteter oder unterbliebener Lieferung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz es sei denn, wenn uns mindestens grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Schadensersatz kann nur bis zur Höhe des Lieferwertes gewährt werden. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn wir nach vierwöchiger Verspätung und einer angemessenen Nachfrist nicht liefern können. Von uns nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten sowie sämtliche Fälle höherer Gewalt befreien uns für ihre Dauer von der Lieferverpflichtung. Wird uns in einem solchen Fall die Lieferung unmöglich und ist dieses Leistungshinderniss nicht durch zumutbare aufwendungen zu überwinden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß Ersatz eines etwaigen Schadens verlangt werden kann.
§ 2. Preise: Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, verstehen sich die Preise ab unserem Firmensitz ohne Transport und Verpackung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird die Montage gesondert berechnet. Alle unsere Preise verstehen sich ausschließlich Zölle oder anderer öffentlicher Abgaben. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluß erfolgen, sind wir berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zum Ausgleich eingetretener Steigerungen der Material- und Rohstoffpreise, der Löhne und Gehälter sowie der Herstellungs- und Transportkosten der Lieferanten, die vom Tag der Lieferung an gültigen Preise zu berechnen.
§ 3. Zahlung : Soweit nicht anderslautend vereinbart, liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Bei persönlicher Warenübergabe ist die Zahlung vor der Überabe fällig.
§ 4. Aufrechnung: Der käufer bzw. Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung mit einer Gegenforderung berechtigt, wenn wir diese von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer beglichen sind, insbesondere auch ein eventueller Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Pflicht sowie bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen. ist der Besteller selbst Wiederverkäufer, so ist er zur Veräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechte an uns ab. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder der uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet. Wird die gelieferte Sache mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, daß sie Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so überträgt uns der Käufer schon jetzt das quotenmäßige Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer darf die unter Eingentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Bestreben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.
§ 6. Gewährleistung: Mägelrügen wegen offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich beim Verkäufer geltend gemacht werden. Ein Mangel oder Transport-Schaden muß sofort nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel müssen binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Es besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, nich aber auf Wandlung, Minderung, Ersatzleistung oder Schadensersatz. Steht nach Ablauf einer Nachfrist fest, daß die Nachbesserung fehlgeschlagen oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche, auch solche auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Von jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Beschädigung, unsachgemäße Bedienung oder Verwendung, fehlerhafte Montage oder nicht odrnungsgemäßen Betrieb durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, Überbeanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel zurückzuführen sind.
§ 7. Reparatur und Montage: Die Anlieferung des Vertragsgegenstandes in die Werkstatt oder die Anforderung eines Mechanikers gelten als Auftragserteilung zur Feststellung der notwendigen Maßnahmen zur Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten oder einer Service-Leistung. Erforderliche Probeläufe erfolgen auf Risiko des Auftraggebers, Kostenvoranschläge werden entsprechend dem hierfür erforderlichen Aufwand mit dem üblichen Stundensatz des Mitarbeiters berechnet. Schriftliche kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer schriftlich die Gewähr für die Verbindlichkeit übernommen hat. Stellt sich beim Ausführen der Arbeiten heraus, daß ein verbindlicher Kostenvoranschlag um mehr als 25% überschritten wird, ist davon der Auftraggeber zu verständigen, dessen Einverständnis als gegeben gilt, wenn er einer Erweiterung der Arbeiten nicht binnen drei Tagen schriftlich widerspricht. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten auf kosten einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile sowie einen entsprechenden Gewinnanteil zu bezahlen.
§8. Stornierungen müssen ausdrücklich bestätigt werden. Erstattungen von Vorkasse-Zahlungen erfolgen 30 Tage nach Bestätigung, falls nicht anders vereinbart.
§ 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Zahlungen ist Niedergörsdorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, vollkaufmännischen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie bei allen an uns gerichteten Rechtsstreitigkeiten ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht.
§ 10. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Geltung im übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dieser angepasste Ersatzbestimmung. Zusätliche oder abweichende Vereinabrungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
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